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Die Schwerpunkte

Frau Heinrich konzentriert sich vorrangig auf das Gebiet des Zivilrechts mit Verkehrsrecht, Familienrecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkten.

Speziell in Familienangelegenheiten kann Frau Heinrich eine Schlichterrolle übernehmen und ihre Fähigkeit auf Menschen zu zugehen und Vertrauen zu schaffen, sehr gut einbringen.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise Ehescheidungen und Folgesachen, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc., Vermögens- auseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung.

Im Mietrecht reicht die Tätigkeitsspanne von Kündigungsdurchsetzung des Vermieters und dem Kündigungsschutz des Mieters, Streitigkeiten um die Miethöhe, Betriebs- und Heizkostenabrechnung  bis zur Streitschlichtung zwischen den Mietparteien.

Über die genannten Rechtsgebiete hinaus verfügt die Juristin  über fundierte Kenntnisse im Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über alle Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts sowie des Verwaltungsrechts. Im bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten.  Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld, Heilkosten und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen , Rotlichtverstößen. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen  und Einspruch dagegen einzulegen.

Desweiteren befasst sich die Kanzlei mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, beispielsweise Vorwürfen von Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.s.w.. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

Sprachen:
Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.

 

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